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Stretch-Limousinen Service Hamburg

::  Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

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Stretchlimousine mieten in Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrten in unserer Stretchlimousine mit Chauffeur

§ 1. Auftrag - Zustandekommen eines Auftrages
1.1. Der Auftrag kommt immer erst nach vollständiger Einigung und gegenseitigem Einvernehmen zustande. Beide Vertragspartner handeln im Sinne des Anderen.
1.2. Die Nutzung / Fahrt der gebuchten Limousine wird durch einen Dienstleistungsvertrag (Chauffeurdienstleistung) geregelt. Der Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn er vom Mieter in Vertretung für alle Fahrgäste, unterzeichnet zurückgesendet wurde und die vereinbarte Gesamtzahlung im Voraus innerhalb der vereinbarten Frist auf unserem Konto eingegangen ist. In der Regel sollte diese Vorauszahlung inkl. der vereinbarten Kaution mindestens 5 Tage vor Auftragstermin gebucht sein! Bei kurzfristigen Buchungen gelten auch schriftliche Vereinbarungen, z.B. per E-Mail. Eine Beförderungspflicht besteht nicht, alle Fahrgäste müssen vorher angemeldet werden und sich auf Nachfrage ausweisen können. Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet!
1.3. Stornierung des Vertrages
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit storniert werden.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Anzahlungen erstattet:
Storno bis 2 Wochen vor Auftragsdatum: 40 %,
bis 48 Stunden vor Aufragsdatum: 10%. Die Kaution wird bei jeder Stornierung zu 100% erstattet.
Bei Stornierung durch uns werden maximal die bereits bezahlten Kosten zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.
1.4. Kautionshinterlegung
Die Kaution wird individuell von uns festgelegt und wird nach Auftragsdurchführung unverzüglich zurücküberwiesen. Die Kaution dient zum Schutz vor Schäden durch grobe Verhaltensfehler. Sie beträgt in der Regel 100,- bis max. 500,- EUR. Der Mieter hat seine mitfahrenden Gäste / Mitfahrer über die Verhaltensregeln dieser AGBs zu informieren, im Besonderen über die Handhabung mit technischen Ausrüstungen und zum Rauchverbot (siehe auch Punkt 2-4).
Verstöße gegen unsere AGBs führen zur Einbehaltung der Kaution.
1.5. Anzahl der Fahrgäste
Die Anzahl der zu befördernden Fahrgäste variiert und ist Abhängig von Statur und bequemlichkeitsempfinden des Fahrgastes. Die Angabe der max. Personenzahl ist deshalb unverbindlich und nur unter günstigsten Bedingungen gewährleistet. Der Chauffeur ist berechtigt, Personen nicht zu befördern, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nicht zulassen. Bei Hochzeitsfahrten mit Braut im Brautkleid sind max. 5 Personen im Fahrgastraum empfohlen.

§ 2. Verhalten in der Limousine
Es gilt während der gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste die StVO, insbesondere die Anschnallpflicht.
2.1. Den Anordnungen des Chauffeurs ist immer Folge zu leisten, der Chauffeur hat die Verantwortung zu sicheren Durchführung der Fahrt und ist stets um das Wohl seiner Fahrgäste bemüht.
Die Stretchlimousine verfügt über empfindliche und hochwertige Innenausstatungen wie Lederbezüge der Sitze und Verkleidungen sowie technische Geräte wie z.B. DVD-Player, VHS-Videorecorder, CD-Wechsler, Flachbildmonitore und Neonbeleuchtungen.
2.2. Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien,
2.3. Falls Sie die Geräte oder Teile der Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch unser Personal erforderlich. Die Abspielung Ihrer DVDs, CDs oder Videos übernimmt immer unser Chauffeur für Sie. Lassen Sie sich unbedingt bei Bedarf die Handhabung der Geräte erklären.
Die Fernbedienungen stehen zu Ihrer Verfügung. Weitergehende Handhabung erfordert einige Sachkenntniss und muss unbedingt vorher abgesprochen werden.
Diese Hinweise befinden sich auch in Ihrem Mietvertrag.

 § 3. Rauchen ...
 ... ist im Fahrgastraum der Stretchlimousine und neben dem Chauffeur sowie für den Chauffeur grundsätzlich verboten.
Falls in Ausnahmefällen das Rauchen erlaubt wird, ist eine Kaution von 500,00 EUR zur Vorauszahlung fällig, die im Fall der Verursachung von Brandflecken z.B. im Leder der Sitze oder Verkleidungen oder im Velour des Teppich für evtl. geltend gemachte Ansprüche als Anzahlung dient! Eine Versicherung gegen Brandflecke oder -löcher gibt es nicht.
Die Kosten müssen vollständig vom Verursacher übernommen werden, zuzüglich Nutzungsausfall während der Reparatur!
Die Kaution wird nach vollständiger Schadensregulierung durch den Verursacher/Mieter zurücküberwiesen.

§4 Mitbringen von Speisen und Getränken
4.1. Das Mitbringen von Speisen ist nicht gestattet. Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord verzehrt werden.
4.2. Alkoholische Getränke / Bordbar
Die Bordbar steht den Gästen zur freien Bedienung zur Verfügung. Die Bord-Bar mit einer Auswahl an nichtalkoholischen Getränken/Softdrinks darf kostenlos benutzt werden, es besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit!
Die Bestückung der Bar kann individuell vorher zum Festpreis abgesprochen werden.
Gewöhnlich fällt dabei der handelsübliche Einzelhandels-Marktpreis an. Gläser sind an Bord vorhanden und werden von uns gereinigt. 

Zusätzliche Bestimmungen für Langzeitvermietung mit oder ohne Chauffeur

§ 5. Bei Langzeitmiete ab 1 Woche (7 Arbeitstage) wird zusätzlich zum Fahrpreis eine Kaution in Höhe von 1/3 des Fahrpreises fällig. Verlängerung des Vertrages ist nach Absprache und Verfügbarkeit möglich.

5.1 Mieten ohne Chauffeur
Grundsätzlich wird die Limousine von uns zum vereinbarten Standort gebracht und dort wieder abgeholt. Es ist dem Mieter nicht gestattet das Fahrzeug selbst zu fahren, Personen zu befördern/fahren und/oder die Limousine weiter zu vermieten (Untervermietung).

5.2 Mieten mit Chauffeur
Wenn Sie die Limousine mit Chauffeur zur Langzeitmiete buchen, steht Ihnen der Chauffeur täglich max. 8 Stunden, mit halbstündiger Pause nach jeweils 2 Stunden Fahrtzeit zur Verfügung. Wahlweise dürfen wir mehrere Chauffeure für eine Mietzeit einsetzen. Entstehende Spesen und Übernachtungskosten sind nach Absprache vom Mieter für den Chauffeur angemessen zu übernehmen.
Einzelheiten werden schriftlich im Mietvertrag geregelt.

§ 6. Grundsätzliches und Gerichtsstand
Der Auftraggeber hat grundsätzlich Anspruch auf die von ihm gebuchte Limousine mit dem im Dienstleistungsvertrag angegebenem Kennzeichen und Ausstattung. In begründeten Fällen sind wir jedoch berechtigt, eine andere, ähnliche Limousine zur Verfügung zu stellen oder den Auftrag von Partnerunternehmen ausführen zu lassen.
Alle nötigen Dokumente (z.B. Personenbeförderungs- und Gewerbeschein, Versicherungsnachweis) und Lizenzen legt Ihnen unser Chauffeur gern vor!
Gerichtsstand ist Hamburg.


Stand: Hamburg im Juli 2006
Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet!
 

 

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